Legionellen: neue Frist
News vom 08.01.2013
Vermieterhatten bis zum 31.10.2012 eine Frist, um größere zentrale Warmwasserspeicher und Rohrleitungensmengen zwischen Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle von mehr als drei Liter mit einer Untersuchungsmaßnahme zu versehen. Die Anlagen müssen mindestens alle drei Jahre auf Legionellen (http://de.wikipedia.org/wiki/Legionellen) untersucht werden.
Diese Frist ist bis zum 31.12.2013 verlängert worden und gibt Vermietern und Verwaltern die notwendige Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Vermieterverein-Geschäftsstelle.
Diese Frist ist bis zum 31.12.2013 verlängert worden und gibt Vermietern und Verwaltern die notwendige Zeit, die Maßnahme umzusetzen. Weitere Auskünfte erteilt Ihre Vermieterverein-Geschäftsstelle.